Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in der Schulmail vom 23.04.21 wurden neuen Vorgaben zum Schulbetrieb formuliert.
Grundsätzlich gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen auch für die Förderschulen. Allerdings kann der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 als Ganztagsschulen geführt werden, auch bei einem Inzidenzwert, der höher als 165 liegt, fortgeführt werden.
In der Waldschule findet somit auch bei einem Inzidenzwert über 165 der Unterricht in dem bisherigen Wechselmodell statt, so dass sich zunächst für die Beschulung Ihrer Kinder nichts ändert.
Eltern, die ihre Kinder bei einem Inzidenzwert, der über 165 liegt, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, zeigen das gegenüber der Schule schriftlich an. Ein Anspruch auf Betreuung ergibt sich daraus nicht. Distanzunterricht wird im Rahmen der Möglichkeiten der Schule angeboten. Die Testpflicht (2x wöchentlich) sowie die Abläufe in den Schulen bleiben in dieser Woche unverändert.
Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden im Mai kindgerechte Pooltests („Lolli-Tests“) an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests. Eine Einführungsveranstaltung für Schulleitungen ist bereits terminiert.
Über Neuerungen werden wir Sie kurzfristig informieren.
Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis &
bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Reiner Nitschke
Sonderschulkonrektor