Rückkehr zum normalen Schulbetrieb

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit der jüngsten Schulmail aus dem Ministerium für Schule und Bildung wurden wir über wichtige Neuerungen informiert, die insbesondere die Förderschulen betreffen:

=> Ab Montag, den 10.05.2021 findet für alle Schülerinnen und Schüler wieder täglicher Präsenzunterricht statt. Der Wechselunterricht endet somit, und wir kehren zurück zum normalen Schulbetrieb.

=> Ab Montag, den 10.05.2021 starten wir in allen Klassen mit dem angekündigten „Lolli-“Testverfahren.

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Waldschule bleibt offen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der Schulmail vom 23.04.21 wurden neuen Vorgaben zum Schulbetrieb formuliert.

Grundsätzlich gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen auch für die Förderschulen. Allerdings kann der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 als Ganztagsschulen geführt werden, auch bei einem Inzidenzwert, der höher als 165 liegt, fortgeführt werden.

In der Waldschule findet somit auch bei einem Inzidenzwert über 165 der Unterricht in dem bisherigen Wechselmodell statt, so dass sich zunächst für die Beschulung Ihrer Kinder nichts ändert.

Eltern, die ihre Kinder bei einem Inzidenzwert, der über 165 liegt, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, zeigen das gegenüber der Schule schriftlich an. Ein Anspruch auf Betreuung ergibt sich daraus nicht. Distanzunterricht wird im Rahmen der Möglichkeiten der Schule angeboten. Die Testpflicht (2x wöchentlich) sowie die Abläufe in den Schulen bleiben in dieser Woche unverändert.

Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden im Mai kindgerechte Pooltests („Lolli-Tests“) an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests. Eine Einführungsveranstaltung für Schulleitungen ist bereits terminiert.

Über Neuerungen werden wir Sie kurzfristig informieren.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis &
bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Reiner Nitschke
Sonderschulkonrektor

Verpflichtende FFP2-Masken bei der Schülerbeförderung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum 23.04.2021 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Dadurch haben sich gravierende Änderungen bezüglich des Schülerspezialverkehrs ergeben.
Demnach gilt ab sofort gem. § 3 Abs. 1 a Coronaschutzverordnung, dass bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung die Fahrgäste die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske haben.
Atemschutzmasken im Sinne dieser Verordnung sind gem. § 3 Abs. 1 CoronaSchVO Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder vergleichbare Masken (insbesondere KN 95/N95).
Ausgenommen von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske aufgrund dieser Verordnung sind gem. § 3 Abs. 4 CoronaSchVO unter anderem:

  • Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Dies bedeutet, dass bei den Schülerinnen und Schüler die keine Atemschutzmaske tragen und nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen, der Schülerspezialverkehr ausgesetzt werden muss.
Es gilt weiterhin, dass sollte der Schülerspezialverkehr für eine/n Schüler/in ausgesetzt werden, im Rahmen einer Wegstreckenentschädigung gemäß der Schülerfahrkostenverordnung eine finanzielle Erstattung in Höhe von 0,13 €/pro Kilometer (incl. Leerfahrten) von den Erziehungsberechtigten beim Schulträger beantragt werden kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Nitschke
Sonderschulkonrektor

Neues Wechselmodell und verpflichtende Selbsttests

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit der aktuellen Schulmail aus dem Ministerium haben wir neue Weisungen erhalten:

  • Ab Montag, den 19.04.21 findet in allen Klassen wieder Wechselunterricht statt.
  • Unser Wechselmodell muss auf einen tageweisen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht geändert werden. Die Einteilung Ihres Kindes in Gruppe A oder Gruppe B wird nicht geändert. Aufgrund der Änderung des Wechselmodells kommt es allerdings zu tageweisen Verschiebungen des Unterrichtstages Ihres Kindes. Die Unterrichtstage Ihres Kindes entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Übersicht.
  • Entsprechend der Testpflicht an allen Schulen in NRW benötigt Ihr Kind zweimal wöchentlich ein negatives Corona-Testergebnis. Wir haben in der Waldschule entschieden, die Selbsttests zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden zu lassen. Hierfür erhalten sie pro Woche zwei Selbsttests mit einer Anleitung sowie Bescheinigungen, die Sie verpflichtend ausfüllen und Ihrem Kind mit zur Schule geben müssen. Sollte Ihr Kind ohne schriftliche Bestätigung zur Schule kommen, müssen Sie es unverzüglich wieder abholen.
  • Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertests), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Auch hier ist der schriftliche Nachweis der Negativtestung ihrem Kind mitzugeben.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Viele Grüße & bleiben Sie gesund

Reiner Nitschke
Sonderschulkonrektor

 

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Aktuelle Schulmail aus dem Ministerium für Schule und Bildung vom 08.04.21

"Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

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