Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
Eltern können ihre Kinder bei der zuständigen Grundschule oder der Waldschule in Hünxe anmelden.
Die Eltern können in den Schulen dann ein sogenanntes Verfahren gemäß AO-SF beantragen. Das Schulamt für den Kreis Wesel wird dann einen Kollegen der Grundschule und der Waldschule beauftragen, ein Gutachten zu erstellen.
In diesem Gutachten werden alle wesentlichen Erkenntnisse zu dem Kind zusammengetragen und die Wünsche der Eltern zur Beschulung werden aufgenommen.
In der Verfügung des Schulamtes wird zum einen z.B. der Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ festgestellt und zum anderen werden Förderorte allgemeine Schule (in Dinslaken die Grundschulen, die der Schulträger für die Unterstützung von geistig Behinderten vorhält) und die Förderschule Waldschule für Kinder aus unserem Schuleinzugsgebiet vorgeschlagen.
Die Eltern entscheiden über den schulischen Förderort. Wir würden uns wünschen, dass die Empfehlungen der Lehrer bei der Entscheidung der Eltern eine Rolle spielen.
Integrationshelfer stehen in der Förderschule für alle Schüler zur Verfügung, in der allgemeinen Schule müssen diese beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Sollten Sie Fragen haben oder die Waldschule einmal besichtigen wollen, wenden Sie sich bitte an uns.
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